Die grundsätzlichen gesetzlichen Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEMog) geregelt.
Enge Zusammenarbeit mit bestellten Verwaltungsbeiräten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bzw. erweiternden Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Bestellung von Rechnungsprüfern, gesetzlich nicht vorgesehen (!), und Vorlage der Buchungsunterlagen zwecks Prüfung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Geldbestände der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Einberufung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung der Wohnungseigentümer. Erstellung der Niederschrift (Protokoll) und Versand der Niederschrift an alle Wohnungseigentümer.
Einrichten und Führen einer übersichtlichen, wohnungswirtschaftlichen Buchhaltung unter Berücksichtigung der Vereinbarungen der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung sowie der gesetzlichen Vorgaben.
Erstellen und Versand der Jahresgesamt- und Einzelwirtschaftspläne auf Basis von bekannten Kosten und zu erwartenden Kosten(-steigerungen).
Erstellen und Versand der Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen auf Basis der geprüften Buchungsunterlagen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung sowie der gesetzlichen Vorgaben.
Vollständige Abwicklung von versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum und auch, auf Wunsch, im Sondereigentum.
Einholen von Kostenvoranschlägen und Vorstellung von Maßnahmen und Kosten zur Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, zwecks ordnungsgemäßer Instandhaltung und -setzung. Ausarbeitung und Begleitung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bzw. Vermittlung von Architekten und Baufachplanern zur Planung und Durchführung.
Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen entsprechend den gesetzlichen Regelungen während der Bürozeiten und nach vorheriger Terminabsprache.
Auf besonderen Wunsch führen wir auch die Verwaltung des Sondereigentums durch, um Kapitalanleger in diesem Bereich zu unterstützen und zu entlasten.
Die grundsätzlichen Aufgaben der Miethaus- und Sondereigentumsverwaltung sind gesetzlich nicht geregelt. Dies ist ein Auszug der Leistungen, die wir bieten:
Einrichten und Führen einer übersichtlichen, wohnungswirtschaftlichen Buchhaltung nebst Rechnungskontrolle, Überwachung der Mietzahlungen der Mietparteien und außergerichtlichem Mahnwesen.
Vorbereitung und Begleitung von gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren für den Eigentümer nebst Beauftragung von fachkundigen Rechtsanwälten.
Erstellen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung nach Maßgabe der geltenden Gesetze (Mietrecht, Heizkostenverordnung etc.) nebst Anpassung der Vorauszahlungen.
Steuerberatende Tätigkeiten dürfen wir nicht vornehmen, da diese den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind. Beauftragung eines Steuerberaters zur ordnungsgemäßen umsatzsteuerlichen (sofern optiert) bzw. lohnsteuerlichen (geringfügig Beschäftigte) Betreuung der Immobilie.
Annahme und Beauftragung von (Klein-)Reparaturen. Einholen von Kostenvoranschlägen und Vorstellung von Maßnahmen und Kosten zwecks ordnungsgemäßer Instandhaltung und -setzung. Ausarbeitung und Begleitung von kleineren Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Vermittlung von Architekten und Baufachplanern zur Planung und Durchführung von größeren Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Vollständige und zeitnahe Abwicklung von versicherten Schäden an der Immobilie, Koordinierung der beteiligten Parteien (Leckortung, Handwerker, Gutachter, Mieter etc.).
Bearbeitung von Wohnungskündigungen, Wohnungsabnahmen und –übergaben, Bearbeitung von Mietinteressenten, Wohnungsbesichtigungen und Neuvermietung inkl. Inkassoauskunft.
Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen jeglicher Art (ortübliche Vergleichsmiete, Erhöhung nach Miethöhegesetz etc.).