Die rechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentumsverwaltung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) festgelegt.
Ergänzend dazu umfasst eine professionelle Verwaltung eine Vielzahl weiterer Leistungen, die eine vorausschauende, strukturierte und zuverlässige Betreuung sicherstellen.
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den gewählten Verwaltungsbeiräten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie auf Grundlage der Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE).
Die Bestellung von Rechnungsprüfern ist gesetzlich nicht vorgesehen, wird jedoch von uns als Verwalter begrüßt und unterstützt. Sämtliche relevanten Buchungsunterlagen stehen zur Verfügung, sodass eine transparente Prüfung von Einnahmen, Ausgaben und Kontobeständen gewährleistet ist.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung von Eigentümerversammlungen gehören insbesondere die Vorbereitung (Termin, Ort, Angebote etc.), die Erstellung der Einladung und der Tagesordnung, Versammlungsleitung sowie die Anfertigung und der Versand eines Protokolls an die Eigentümer.
Die wohnungswirtschaftliche Buchhaltung erfolgt transparent und rechtskonform, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben sowie den Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Für das Wirtschaftsjahr wird ein möglichst vorausschauender Wirtschaftsplan erstellt, sowohl für die GdWE als Gesamtheit als auch für jede einzelne Einheit. Grundlage bilden die Abrechnung des Vorjahres, bekannte Kosten sowie prognostizierte Kosten.
Die Gesamt- und Einzelabrechnungen beruhen auf der geprüften Buchhaltung des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres. Sie werden unter Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie interner Regelungen erstellt und den Eigentümern zur Verfügung gestellt.
Schäden am Gemeinschaftseigentum werden vollständig mit der Versicherung und den notwendigen Handwerksunternehmen abgewickelt. Auf Wunsch können auch Schäden im Sondereigentum bearbeitet werden – in Abstimmung mit der Versicherung, zuverlässig und zeitnah.
Einholen von Kostenvoranschlägen und Vorstellung von Maßnahmen und Kosten zur Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, zwecks ordnungsgemäßer Instandhaltung und -setzung. Ausarbeitung und Begleitung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bzw. Vermittlung von Architekten und Baufachplanern zur Planung und Durchführung.
Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen entsprechend den gesetzlichen Regelungen während der Bürozeiten und nach vorheriger Terminabsprache.
Kapitalanlegern kann auf Wunsch auch die Verwaltung des Sondereigentums angeboten werden – inklusive Mietermanagement, Abrechnungen und Kommunikation. Dadurch entsteht eine umfassende Entlastung bei der Bewirtschaftung einzelner Einheiten.
Die grundsätzlichen Aufgaben der Miethaus- und Sondereigentumsverwaltung sind gesetzlich nicht geregelt. Dies ist ein Auszug der Leistungen, die wir bieten:
Einrichten und Führen einer übersichtlichen, wohnungswirtschaftlichen Buchhaltung nebst Rechnungskontrolle, Überwachung der Mietzahlungen der Mietparteien und außergerichtlichem Mahnwesen.
Vorbereitung und Begleitung von gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren für den Eigentümer nebst Beauftragung von fachkundigen Rechtsanwälten.
Erstellen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung nach Maßgabe der geltenden Gesetze (Mietrecht, Heizkostenverordnung etc.) nebst Anpassung der Vorauszahlungen.
Steuerberatende Tätigkeiten dürfen wir nicht vornehmen, da diese den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind. Beauftragung eines Steuerberaters zur ordnungsgemäßen umsatzsteuerlichen (sofern optiert) bzw. lohnsteuerlichen (geringfügig Beschäftigte) Betreuung der Immobilie.
Annahme und Beauftragung von (Klein-)Reparaturen. Einholen von Kostenvoranschlägen und Vorstellung von Maßnahmen und Kosten zwecks ordnungsgemäßer Instandhaltung und -setzung. Ausarbeitung und Begleitung von kleineren Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Vermittlung von Architekten und Baufachplanern zur Planung und Durchführung von größeren Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Vollständige und zeitnahe Abwicklung von versicherten Schäden an der Immobilie, Koordinierung der beteiligten Parteien (Leckortung, Handwerker, Gutachter, Mieter etc.).
Bearbeitung von Wohnungskündigungen, Wohnungsabnahmen und –übergaben, Bearbeitung von Mietinteressenten, Wohnungsbesichtigungen und Neuvermietung inkl. Inkassoauskunft.
Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen jeglicher Art (ortübliche Vergleichsmiete, Erhöhung nach Miethöhegesetz etc.).