Steuererklärung für 2022, 2023 und 2024: Abgabefrist
Für die nächsten Jahre gilt:
Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2022 muss am 2. Oktober 2023 beim Finanzamt sein. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate verschoben und endet am 30.9.2023. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2.10.2023.
Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 muss am 2. September 2024 beim Finanzamt sein. Hier wird die Abgabefrist um einen Monat auf den 31.8.2024 verschoben. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2.9.2024.
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder die normalen Abgabefristen. Die Steuererklärung für 2024 muss also spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden.