Verordnung zum Heizungscheck ist Pflicht!

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen legt fest, dass Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, verpflichtet sind, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes zu optimieren.

Vorgenommen werden soll die Heizungsprüfung bei der Inspektion durch Schornsteinfeger, bei der Heizungswartung durch Fachunternehmen oder durch Energieberatern.

Zu prüfen ist dabei,

  • ob die zum Heizungsbetrieb einstellbaren technischen Parameter für den Heizungsbetrieb hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert ist
  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und
  • inwieweit Dämmmaßnahmen an Armaturen und Rohren durchgeführt werden sollten

Zur Optimierung einer Heizung sind regelmäßig notwendig:

  • die Absenkung der Vorlauftemperatur und/oder Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen
  • die Aktivierung der Nachtabsenkung, soweit vorhanden, oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen der Heizungsanlage
  • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs (unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz)
  • die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Beachtung der Legionellen Gefahr
  • die Absenkung der Heizgrenztemperatur (Außentemperatur), um die Heizperiode und -tage zu reduzieren

Pflicht trifft Gasheizungen

Gaszentralheizungssysteme sind hydraulisch abzugleichen. In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten muss der Abgleich bis 30.09.2023 erfolgen, in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15.09.2024. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen:

  1. eine Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831,
  2. eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur
  3. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs unter Berücksichtigung aller relevanten Komponenten des Heizungssystems und bestehender gesetzlicher Anforderungen
  4. die Anpassung einer Außentemperaturgeführten Vorlauftemperaturregelung
  5. gefordert wird außerdem in einigen Fällen der Austausch von Heizungspumpen (Hocheffizienzpumpen)

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