CO2-Kosten: Vermieteranteil und Verwalterpflichten

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Es gilt ein Stufenmodell: Je besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto kleiner der Anteil des Vermieters und umgekehrt. Bislang haben Mieter allein bezahlt. Verwalter sind künftig verpflichtet, die Informationen aus der Heizkostenabrechnung oder Brennstoffrechnung weiterzugeben, mit denen die Aufteilung des CO2-Preises bestimmt wird.

WICHTIG!

Die Bundesregierung wird bis zum 1. Juni 2023 eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten bereitstellen. In welche Stufe ein Gebäude fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Auf Verwalter, Eigentümer und Vermieter kommt dadurch ein Mehraufwand zu, da sie Angaben etwa zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß machen müssten. Für jedes Gebäude muss nun ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist.

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